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Entwässerungsantrag in Sachsen
Wir planen Ihre Grundstücksentwässerung in Sachsen, stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle und betreuen ihn bis zur Genehmigung. Ihren Preis sehen Sie sofort, ab 1.500 €.
So läuft der Entwässerungsantrag in Sachsen
Ob Ihr Vorhaben einen Entwässerungsantrag braucht und was er enthalten muss, entscheidet die örtliche Entwässerungssatzung. Den Rahmen setzen die Sächsische Bauordnung (SächsBO) und das Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), dazu das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes.
In Sachsen sind die Gemeinden zuständig, in den großen Städten Stadtentwässerung oder Wasserwerke (zum Beispiel in Dresden und Leipzig), im ländlichen Raum meist Abwasserzweckverbände.
Wir klären Anschlusspunkt, Kanalart und Einleitbedingungen vor der Planung mit dieser Stelle. So passt der Antrag zur Gemeinde, und Rückfragen bleiben selten. Mehr dazu im Ratgeber: Was ist ein Entwässerungsantrag?
Worauf es in Sachsen oft ankommt
Örtliche Besonderheiten, die wir in der Planung berücksichtigen.
- Elbe, Mulde und die Täler des Erzgebirges haben gezeigt, wie wichtig Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist. Das spielt bei Rückstausicherung und Überflutungsschutz eine Rolle.
- In den Altbauquartieren von Dresden, Leipzig und Chemnitz ist die Mischkanalisation verbreitet.
- Im ländlichen Raum betreuen Zweckverbände oft mehrere Gemeinden. Die Zuständigkeit kann an Verbandsgrenzen wechseln.
Was wir in Sachsen für Sie erledigen
Wir betreuen Vorhaben in ganz Sachsen, zum Beispiel in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz.
Abfrage bei der zuständigen Stelle
Anschlusspunkt, Kanalart (Misch- oder Trennsystem), Rückstauebene und Einleitbedingungen für Ihr Grundstück.
Entwässerungsplanung
Lageplan, Grundrisse und Schnitt mit allen Leitungen, Gefällen und Höhen, geplant nach DIN 1986-100 und den örtlichen Vorgaben.
Regenwasser und Rückstau
Konzept für Regenwasser, Nachweise und Rückstausicherung, passend zu dem, was Ihre Gemeinde zulässt.
Antrag und Rückfragen
Antragsunterlagen vollständig zusammengestellt, eingereicht und bis zur Entscheidung betreut, inklusive Rückfragen zu unseren Unterlagen.
Preis
ab 1.500 €je Bauvorhaben
Der Preis richtet sich nach Gebäude, Umfang und Anforderungen Ihrer Gemeinde. Im Angebot steht genau, was enthalten ist.
Gut zu wissen
- Sie sehen Ihr Angebot sofort auf der Seite und bekommen es per E-Mail.
- Privatpersonen sehen den Preis inklusive MwSt., Unternehmen netto.
- Standard-Bearbeitungszeit 14 Tage, Express in einer Woche gegen Aufpreis.
- Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge sind nicht enthalten.
Häufige Fragen zu Sachsen
Wer ist in Sachsen für den Entwässerungsantrag zuständig?
In Sachsen sind die Gemeinden zuständig, in den großen Städten Stadtentwässerung oder Wasserwerke (zum Beispiel in Dresden und Leipzig), im ländlichen Raum meist Abwasserzweckverbände. Die Genehmigung erteilt nicht das Land, sondern die Stelle vor Ort.
Gibt es in Sachsen besondere Regeln für Regenwasser?
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn dem keine Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. In Sachsen können Hochwasser- und Starkregenlagen, etwa im Elbe- und Muldetal und in Erzgebirgstälern, besondere Anforderungen an Rückstausicherung und Überflutungsschutz stellen.
Was kostet der Entwässerungsantrag in Sachsen?
Unsere Planung und Antragstellung beginnt bei 1.500 € je Bauvorhaben. Den genauen Preis für Ihr Vorhaben sehen Sie sofort im Angebotsformular. Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge kommen gegebenenfalls hinzu und unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Entwässerungsantrag in Sachsen: Preis in wenigen Minuten
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