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Entwässerungsantrag in Bayern

Wir planen Ihre Grundstücksentwässerung in Bayern, stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle und betreuen ihn bis zur Genehmigung. Ihren Preis sehen Sie sofort, ab 1.500 €.

So läuft der Entwässerungsantrag in Bayern

Ob Ihr Vorhaben einen Entwässerungsantrag braucht und was er enthalten muss, entscheidet die örtliche Entwässerungssatzung. Den Rahmen setzen die Bayerische Bauordnung (BayBO) und das Bayerisches Wassergesetz (BayWG), dazu das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes.

In Bayern regeln die Gemeinden die Grundstücksentwässerung in ihrer Entwässerungssatzung (EWS). Größere Städte haben eigene Stadtentwässerungen, im ländlichen Raum sind es oft Gemeindewerke oder Zweckverbände.

Wir klären Anschlusspunkt, Kanalart und Einleitbedingungen vor der Planung mit dieser Stelle. So passt der Antrag zur Gemeinde, und Rückfragen bleiben selten. Mehr dazu im Ratgeber: Was ist ein Entwässerungsantrag?

Worauf es in Bayern oft ankommt

Örtliche Besonderheiten, die wir in der Planung berücksichtigen.

  • Die Pläne zur Grundstücksentwässerung gehören je nach Gemeinde zum Bauantrag oder werden gesondert bei der Gemeinde eingereicht.
  • Im Alpenvorland und in Flusstälern können Grundwasserstände hoch sein. Das wirkt auf Keller, Versickerung und Rückstausicherung.
  • Die Entwässerungssatzung regelt Anschlusszwang, Rückstausicherung und Einleitbedingungen. Sie unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Was wir in Bayern für Sie erledigen

Wir betreuen Vorhaben in ganz Bayern, zum Beispiel in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Ingolstadt.

  • Abfrage bei der zuständigen Stelle

    Anschlusspunkt, Kanalart (Misch- oder Trennsystem), Rückstauebene und Einleitbedingungen für Ihr Grundstück.

  • Entwässerungsplanung

    Lageplan, Grundrisse und Schnitt mit allen Leitungen, Gefällen und Höhen, geplant nach DIN 1986-100 und den örtlichen Vorgaben.

  • Regenwasser und Rückstau

    Konzept für Regenwasser, Nachweise und Rückstausicherung, passend zu dem, was Ihre Gemeinde zulässt.

  • Antrag und Rückfragen

    Antragsunterlagen vollständig zusammengestellt, eingereicht und bis zur Entscheidung betreut, inklusive Rückfragen zu unseren Unterlagen.

Preis

ab 1.500 €je Bauvorhaben

Der Preis richtet sich nach Gebäude, Umfang und Anforderungen Ihrer Gemeinde. Im Angebot steht genau, was enthalten ist.

Gut zu wissen

  • Sie sehen Ihr Angebot sofort auf der Seite und bekommen es per E-Mail.
  • Privatpersonen sehen den Preis inklusive MwSt., Unternehmen netto.
  • Standard-Bearbeitungszeit 14 Tage, Express in einer Woche gegen Aufpreis.
  • Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge sind nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Bayern

Wer ist in Bayern für den Entwässerungsantrag zuständig?

In Bayern regeln die Gemeinden die Grundstücksentwässerung in ihrer Entwässerungssatzung (EWS). Größere Städte haben eigene Stadtentwässerungen, im ländlichen Raum sind es oft Gemeindewerke oder Zweckverbände. Die Genehmigung erteilt nicht das Land, sondern die Stelle vor Ort.

Gibt es in Bayern besondere Regeln für Regenwasser?

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn dem keine Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) regelt, wann das Versickern von Regenwasser keine wasserrechtliche Erlaubnis braucht. Ob Ihre Fläche darunter fällt, hängt unter anderem von Größe und Untergrund ab.

Was kostet der Entwässerungsantrag in Bayern?

Unsere Planung und Antragstellung beginnt bei 1.500 € je Bauvorhaben. Den genauen Preis für Ihr Vorhaben sehen Sie sofort im Angebotsformular. Gebühren der Gemeinde und Anschlussbeiträge kommen gegebenenfalls hinzu und unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Entwässerungsantrag in Bayern: Preis in wenigen Minuten

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Vorhaben und sehen Sie Ihr Angebot sofort.