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Entwässerungsantrag für Gewerbe, Abscheider und Indirekteinleitung

Bei Gewerbe und Industrie kommen zum Standardantrag weitere Anforderungen dazu. Dieser Beitrag zeigt, welche das sind und warum sie früh geklärt werden sollten.

Was bei Gewerbe zusätzlich kommt

Im Grundsatz gilt für Gewerbe dasselbe Verfahren wie für ein Wohnhaus: Antrag, Pläne, Nachweise. Hinzu kommen Abwässer, die nicht einfach in den Kanal dürfen, und oft größere Flächen mit höherem Regenwasseranfall. Die Behörde prüft deshalb zusätzlich, was im Betrieb anfällt, wie es behandelt wird und ob der Kanal es aufnehmen darf. Welche Regeln im Einzelnen gelten, hängt von Bundesland, Gemeinde und Betriebsart ab.

Fettabscheider

Wo fetthaltiges Abwasser anfällt, etwa in Gastronomie, Großküchen oder Metzgereien, wird häufig ein Fettabscheider verlangt. Er hält Fette zurück, die sonst die Kanalisation verstopfen. Planung und Auslegung orientieren sich an DIN EN 1825 und DIN 4040-100. Im Antrag erwartet die Stelle in der Regel Angaben zu Nenngröße, Lage und Entsorgung.

Leichtflüssigkeitsabscheider

Wo Öl, Benzin oder Diesel ins Abwasser gelangen können, etwa bei Werkstätten, Waschplätzen, Tankstellen oder größeren Stellplatzflächen, kann ein Leichtflüssigkeitsabscheider erforderlich sein. Grundlagen sind DIN EN 858 und DIN 1999-100. Je nach Fläche und Nutzung kann auch das Regenwasser dieser Flächen behandelt werden müssen.

Indirekteinleitung von Prozessabwasser

Wer Abwasser aus Produktion oder Prozessen in die öffentliche Kanalisation einleitet, ist Indirekteinleiter. Je nach Branche und Menge ist dafür eine Genehmigung oder zumindest eine Anzeige erforderlich. Die Behörde legt fest, welche Stoffe in welcher Konzentration in den Kanal gelangen dürfen. Gegebenenfalls ist eine Vorbehandlung notwendig.

Diese Unterlagen sind aufwendiger als ein Standardantrag und sollten parallel zur Planung vorbereitet werden.

Große Flächen: Überflutungsnachweis und Rückhaltung

Hallen, Logistikflächen und Parkplätze erzeugen viel Regenwasser. Bei größeren abflusswirksamen Flächen verlangt DIN 1986-100 einen Überflutungsnachweis. Hinzu kommt häufig eine Rückhaltung mit gedrosseltem Abfluss, weil Gemeinden die Einleitmenge begrenzen.

Was bei Gewerbe auf dem Spiel steht

Ein vergessener Abscheider oder eine fehlende Genehmigung für Prozessabwasser kann die Nutzungsfreigabe verzögern. Nachträgliche Auflagen und Umbauten sind im laufenden Betrieb teuer. Wer die Anforderungen früh klärt, plant sie in Raumbedarf, Statik und Kosten mit ein.

So gehen wir vor

  1. Wir erfassen, welche Abwasserströme im Betrieb anfallen.
  2. Wir klären mit der zuständigen Stelle, welche Anlagen und Genehmigungen verlangt werden.
  3. Wir planen Abscheider, Rückhaltung und Leitungen als Teil der Entwässerungsplanung.
  4. Wir stellen Antrag und Unterlagen zusammen und betreuen das Verfahren bis zur Genehmigung.